BGH-Urteil zu Gaspreisen der EWE: Auswirkungen auf die Gemeinde Rastede

24.07.10 – von Gerd Langhorst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen  bittet um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für alle Sondervertragskunden unwirksam sind. Sondervertragskunden sind rund 85% der ca. 700.000 EWE - Gaskunden. Diese Gaskunden können jetzt gemäß dem BGH-Urteil die zu viel gezahlten Gaspreise zurückfordern.

  1. Wie hoch beläuft sich die Summe der von der Gemeinde Rastede zu viel gezahlten Gaspreise an die EWE?
  2. Hat die Gemeinde Rastede die zu viel gezahlten Gaspreise von der EWE bereits zurückgefordert oder wird das in Kürze veranlassen?
  3. Wie hoch ist aktuell die jährliche Gasabnahme der Gemeinde?



Mit freundlichen Grüßen

Gez. Gerd Langhorst

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