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27.04.18 –
Um das im Baugesetzbuch (BauGB) definierte Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ umzusetzen, bedarf es einer qualifizierten Auseinandersetzung mit den anwendbaren Instrumenten und Steuerungsmöglichkeiten, um von vornherein Fehlentwicklungen verhindern zu können.
Gerade die aktuellen Planungen und Veränderungen an der Mühlenstraße und der Eichendorffstraße zeigen, dass die Bebauungspläne teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und dringend Handlungsbedarf gegeben ist, da auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Rat und Verwaltung zurzeit keine oder kaum Möglichkeiten haben, eine nicht gewollte Entwicklung zu verhindern.
Von daher sollten in einem ersten Schritt die entsprechenden Bebauungspläne gegebenenfalls von einem Planungsbüro analysiert werden, um dann in den politischen Gremien Empfehlungen und Vorschläge für künftige Festsetzungen beraten zu können.
Ziel der Überplanung sollte es sein, räumlich definierte, zentrale Quartiere für eine Verdichtung ebenso zu bestimmen, wie Bereiche, in denen eine für Rastede historische Struktur auf alle Fälle erhalten bleiben sollte.
Diese Planung müsste insbesondere die Entwicklung von Leitlinien für örtliche Bauvorschriften und ortstypische Grüngestaltung umfassen, um eine anspruchsvolle und harmonische Entwicklung und Nachverdichtung zu sichern. Dafür ist auch die Gestaltungssatzung für den Ortskern Rastede von Prof. Jochen Bunse zu betrachten und die letzte Sammeländerung der Bebauungspläne für den Kernort Rastede aus dem Jahre 2001 zu überprüfen.
Im Zuge der Überarbeitung der Bebauungspläne für den Hauptort Rastede wäre es zudem zielführend, wenn parallel die bereits seit geraumer Zeit angedachte und von allen Seiten gewünschte Neuauflage des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Rastede umgesetzt werden würde.
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