Perspektiven für die Entwicklung des Mühlenstraßengeländes: Erst Bäderfrage klären

13.03.19 –

Der Rasteder Ortverein von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat sich am 04.03.2019 unter fachkundigen Beiträgen von Herrn Dr. Scheele und Herrn Schmidt mit dem Sachstand und den Perspektiven der Entwicklung des Mühlenstraßengeländes im AWO Kompetenzzentrum in Rastede öffentlich befasst. Frau Sabine Eyting hatte zunächst aus Sicht der Rasteder Politik die Maßnahmen und Entwicklungsschritte chronologisch von 2015 bis heute erläutert. 

Herr Christoph Schmidt stellte seine Konzeptidee zu einer alternativen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Mühlestraße vor. Als gemeinschaftliches Projekt aller interessierten RastederInnen könnte hier ein „Bürgergarten“ entstehen, der neben der ökologischen Vielfalt auch das Ortsbild bereichere sowie vergleichsweise günstig umzusetzen sei. In der sich anschließenden Diskussion wurde hierbei insbesondere das große Potenzial für die Gestaltung eines gesellschaftlichen Raums, in welchen sich jede BürgerIn einbringen könnte, hervorgehoben. Ob zur Umsetzung hierfür allerdings das Mühlenstraßengelände das richtige sei, müsste im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Nutzung festgestellt werden. „Wir werden die Idee weiter aufgreifen und deren mögliche Umsetzung vielleicht auch auf einer anderen Fläche in die politischen Gremien einbringen“ fasst Jan Hoffmann zusammen.

Eine für die weiteren Überlegungen zur Mühlenstraße wertvolle Sichtweise brachte Herr Dr. Scheele in die Diskussion ein. Mit Blick auf die Geschichte des Areals, beginnend im 18 Jahrhundert, wurden die Anwesenden auf eine Zeitreise mitgenommen. Von besonderem Interesse war dabei die Nutzung, die baurechtliche Bewertung sowie der Denkmalschutz der Flächen des Schlossparks, der Turnierplatzes sowie die Entwicklungen des heutigen Mühlenstraßengeländes seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Perspektivisch führte Sabine Eyting aus: „Nach der Entscheidung der Standortfrage der Bäder sollte eine Gesamtkonzeption des Areals und eine langfristige Gestaltung der verbleibenden Flächen sowohl mit den Bürgern als auch mit dem Denkmalschutz diskutiert, beschlossen und schrittweise umgesetzt werden.“

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